Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Veranstaltung: LOVE. BEATS. FOOD.
Veranstalterin: Rike S. Wedding & Events
Veranstaltungort: Speicherareal, Albgut Münsingen
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit Einreichung der Anmeldung erkennt der Aussteller die hier formulierten Bedingungen sowie die geltenden Haus- und Brandschutzvorgaben für das Albgut Münsingen verbindlich an – sowohl für sich als auch für alle von ihm beauftragten Personen.
2. Teilnahme & Vertragsabschluss
Die Auswahl der teilnehmenden Aussteller und deren Produkte/Dienstleistungen obliegt ausschließlich der Veranstalterin. Um eine ausgewogene Branchenpräsenz sicherzustellen, behält sich die Veranstalterin vor, bestimmte Produktgruppen zu begrenzen oder Anmeldungen abzulehnen. Es besteht kein Anspruch auf Ausschluss konkurrierender Anbieter.
Die vertragliche Bindung entsteht durch die schriftliche Bestätigung der Teilnahme oder durch Übermittlung der Rechnung. Platzierungswünsche sind unverbindlich, werden nach Möglichkeit berücksichtigt, dies kann aber nicht garantiert werden. Die finale Platzierung obliegt der Veranstalterin und hängt auch von etwaigen behördlichen Vorgaben ab. Die Zulassung kann widerrufen werden, wenn sich herausstellt, dass Teilnahmevoraussetzungen nicht (mehr) erfüllt sind.
3. Teilnahmegebühren
Es gelten die in der Anmeldung vereinbarten Preise gemäß gültiger Preisliste zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4. Zahlungsmodalitäten
Mit der Teilnahmebestätigung werden 50 % der Standgebühren sowie die Werbe- und Nebenkostenpauschale sofort fällig.
Die restlichen 50% sind spätestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu begleichen. Die Rechnungen werden per E-Mail zugestellt.
a) Zahlungsziel: Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zu begleichen.
b) Verzug: Bei Zahlungsverzug kann der zugewiesene Stand anderweitig vergeben werden. Die Veranstalterin behält sich Schadensersatzansprüche vor.
5. Rücktritt & Kündigung
Die Anmeldung ist verbindlich. Ein Rücktritt ist nur in begründeten Fällen und schriftlich (nicht über soziale Netzwerke oder Messenger-Dienste) möglich.
- Bis 12 Wochen vor Messebeginn: Keine Rückerstattung der bereits gezahlten Standmiete. Die Werbe- und Nebenkostenpauschale wird erstattet.
- Ab 12 Wochen vor der Veranstaltung: 50 % der Standmiete sowie die Werbepauschale (zzgl. MwSt.) werden einbehalten.
- Ab 8 Wochen vor Messebeginn: Die vollständige Standmiete und Werbekostenpauschale (zzgl. MwSt.) werden fällig.
- Bei Zahlungsrückständen von mehr als 14 Tagen oder Insolvenz kann der Vertrag fristlos aufgehoben und der Stand neu vergeben werden – ohne Anspruch auf Rückerstattung.
Für den Fall eines coronabedingten Ausfalls der Veranstaltung oder einer behördlichen Absage werden
lediglich bereits durch den Veranstalter entrichtete Werbekosten anteilig an die Aussteller weiter verrechnet.
6. Auf- und Abbauzeiten
Der Aufbau darf ausschließlich innerhalb der festgelegten Zeiten erfolgen und muss spätestens 30 Minuten vor Messebeginn abgeschlossen sein. Bei verspätetem Aufbau kann der Stand weitervergeben werden.
Verwendete Materialien müssen schwer entflammbar sein. Für entstandene Schäden haftet der Aussteller.
Ein vorzeitiger Abbau ist nicht gestattet – bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % der Standmiete erhoben.
Die Aufbauzeiten werden am 01.02.2026 veröffentlicht.
7. Gestaltung des Standes
Die Gestaltung des Standes obliegt dem Aussteller. Es werden keine Rückwände oder Trennwände gestellt. Die vorgegebene Standfläche darf nicht überschritten werden.
Installationen (z. B. Gas) müssen genehmigt werden. Eine stabile Eigenbeleuchtung des Standes ist sicherzustellen. Für Versorgungsunterbrechungen haftet die Veranstalterin nicht.
8. Zuweisung der Standfläche
Die Platzvergabe erfolgt nach konzeptionellen und organisatorischen Gesichtspunkten. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Standfläche. Reklamationen zur Platzierung sind innerhalb von acht Tagen nach Mitteilung schriftlich einzureichen. Änderungen aus organisatorischen Gründen bleiben vorbehalten.
9. Untervermietung & Mitaussteller
Die Weitergabe der Standfläche an Dritte sowie die Beteiligung von Mitausstellern ist nur nach schriftlicher Genehmigung möglich und gebührenpflichtig.
Unberechtigte Weitergabe zieht eine zusätzliche Gebühr in Höhe von mindestens 50 % der Standmiete nach sich.
10. Gemeinsame Standbuchung
Bei gemeinsamer Nutzung eines Standes durch mehrere Unternehmen haften alle Beteiligten gesamtschuldnerisch. Ein Ansprechpartner ist zu benennen.
11. Werbung am Stand
Werbliche Maßnahmen dürfen nur innerhalb der eigenen Standfläche erfolgen. Musik- oder Lichtinstallationen sowie Lautsprecheranlagen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung (mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn). Rechtliche Genehmigungen wie GEMA obliegen dem Aussteller.
12. Medieneinreichung zur Bewerbung
Um den Veranstaltern die Möglichkeit zur Bewerbung der Aussteller:innen in den sozialen Medien, auf derWebseite, in Flyern und im Messemagazin zu ermöglichen, bitten wir Sie, mit Ihrer Anmeldung Ihr aktuellesLogo, ggf. einen kurzen Textbeitrag (max. 300 Worte) und Bilder in den Formaten png, jgp oder pdf bis 20.12.2025 zur Verfügung zu stellen.
Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, den Hintergrund des Logos je nach Verwendung (Webseite,
Messemagazin, soziale Medien usw.) anzupassen. Falls die bereitgestellten Bilder nicht geeignet sind,
behalten sich die Veranstalter das Recht vor, eigene Bilder anstelle der zur Verfügung gestellten zu
verwenden.
Hinweis: Zur Übermittlung von Dokumenten, Bildern, Links, Videos und verbindlichen Informationen nutzen
wir ausschließlich E-Mail. Dienste von Meta werden von uns nicht verwendet.
Das Material kann durch die Veranstalterin an das visuelle Messekonzept angepasst werden. Sollte kein geeignetes Material rechtzeitig (bis 8 Wochen vor Veranstaltung) übermittelt werden, kann auf eigene Bilder zurückgegriffen werden. Der Versand erfolgt ausschließlich per E-Mail – Messenger-Dienste sind ausgeschlossen.
13. Verkauf & Ausschank
Jegliche Abgabe von Speisen und Getränken – auch in Form von Kostproben – bedarf der Zustimmung des zuständigen Ordnungsamts. Die Einholung der Genehmigung liegt in der Verantwortung des Ausstellers und muss bereits bei der Anmeldung angegeben werden.
14. Foto-, Ton- & Videoaufnahmen
Das Anfertigen von Bild- und Tonaufnahmen durch beauftragte Medienpartner ist gestattet. Der Aussteller erklärt sich mit deren Verwendung durch die Veranstalterin einverstanden und überträgt die entsprechenden Nutzungsrechte. Mitarbeitende des Ausstellers sind über diese Regelung zu informieren.
Nach der Messe erhalten Sie kostenfrei Messebilder durch die Veranstalter zu Ihrer freien Verfügung.
Bei Verwendung des Bildmaterials ist der genannte Fotograf der Bilder als Urheber zu nennen.
Bereitstellung von Medien (Bilder, Logo, Text, Video) durch den Aussteller
15. Sicherheit & Bewachung
Für den Schutz seines Standes und der ausgestellten Waren ist der Aussteller selbst verantwortlich. Es wird keine Nachtbewachung gestellt, jedoch wird das Veranstaltungsgelände außerhalb der Öffnungszeiten verschlossen.
16. Hausrecht
Während der gesamten Veranstaltungsdauer – einschließlich Auf- und Abbau – übt die Veranstalterin gemeinsam mit dem Albgut Münsingen das Hausrecht aus.
17. Haftungsausschluss
Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Sachschäden, Diebstahl oder Folgeschäden. Das Risiko der Warenpräsentation trägt der Aussteller selbst.
18. Datenschutz
Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Veranstalterin gemäß geltendem Recht.
19. Schlussbestimmungen
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Stand: 07/2025